Sichern Sie Ihr WLAN!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dieses wichtige Urteil gefällt: Jeder Internet-User muss sein drahtloses Netzwerk (WLAN) schützen. Privatnutzer sind für die unberechtigte Nutzung ihres WLAN-Anschlusses verantwortlich, wenn sie den Zugang nicht ausreichend gesichert haben.

Privatnutzer müssen ihr WLAN sichern
Die Kernaussagen dieses wichtigen Urteils: Privatnutzer sind nach dem Spruch des BGH dazu verpflichtet, ihren WLAN-Anschluss durch Verschlüsselung ausreichend gegen unbefugte Nutzung zu sichern. Wer dies nicht tut und damit einem Dritten die Möglichkeit gibt, den eigenen WLAN-Zugang für illegale Zwecke zu nutzen, muss für die Folgen – das sind in erster Linie Abmahngebühren – aufkommen.

Immer noch viele ungeschützte Funknetze
Das Gericht hat damit eine verbreitete Praxis angesprochen. Viele Internet-Nutzer haben ihren WLAN-Zugang wenig bis gar nicht gesichert und sind sich des Risikos nicht bewusst. Unbefugte können sich in ihr Netz einklinken und es für illegale Transaktionen missbrauchen.

Der im aktuellen Fall verhandelte Urheberrechtsverstoß ist da noch nicht einmal so schwerwiegend im Vergleich zu anderen Risiken, die eine nachlässige Sicherung nach sich ziehen kann. Diese reichen von illegalen Kontoabbuchungen über Datenmanipulation, unerwünschte Online-Bestellungen bis hin zu massenhaft versendeten Spam-Mails.

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Siehe auch:
Workshop WLAN-Sicherheit