Definierte Grenze zwischen zwei Hardware-, zwei Software- oder zwischen Hard- und Softwarekomponenten, die technische Funktionen und/oder administrative Zuständigkeiten technischer Geräte voneinander abgrenzt. Beispiele für Schnittstellen sind die Übergänge von Computern zu Datenübertragungsgeräten oder von Kommunikationsgeräten untereinander.
- © Telekom Deutschland GmbH