engl. für Entbündelung des Teilnehmeranschlusses

Die EU hat per Verordnung den entbündelten Zugang zu den Teilnehmeranschlüssen der herkömmlichen Netzbetreiber verbindlich vorgeschrieben.

Der Begriff "Teilnehmeranschluss" bezeichnet die physische Doppelader-Metallleitung des öffentlichen Telefonfestnetzes, die den Netzabschlusspunkt am Standort des Teilnehmers mit dem Hauptverteiler oder einer entsprechenden Einrichtung verbindet.

Durch den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss sollen neben dem etablierten Betreiber andere Marktteilnehmer die Möglichkeit erhalten, schnelle Datenübertragungsdienste für den permanenten Internetzugang und für DSL-gestützte Multimedia-Anwendungen sowie Sprachtelefondienste anzubieten.