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Welche Bedingungen gelten für den Sozialtarif und wie hoch sind die Vergünstigungen?
Als Privatkunde mit einem Festnetz-Anschluss der Telekom erhalten Sie und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen den Sozialtarif, wenn:
- Sie durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind
- Sie Ausbildungsförderung auf Grund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) erhalten
- Sie blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und der Grad Ihrer Behinderung gemäß deutschem Schwerbehindertenrecht mindestens 90 erreicht.
Die freiwilligen sozialen Vergünstigungen werden von Ihren monatlichen Telefonkosten abgezogen. Vergünstigungsbeträge, die Sie nicht voll ausschöpfen, werden nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen und verfallen.
Bitte beachten Sie, dass die Telekom für Komplettpakete mit Telefon-Flatrate-Tarifen keine sozialen Vergünstigungen anbietet. Auf welche Tarife der Sozialtarif anwendbar ist und wie hoch die Vergünstigungen ausfallen, erfahren Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Um den Sozialtarif zu bestellen, laden Sie den Auftrag für den Sozialtarif herunter und senden ihn ausgefüllt an die Adresse:
Telekom Deutschland GmbH
Kundenservice
53171 Bonn
Bitte denken Sie daran, eine Bescheinigung der GEZ über die Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht, Ihren BaföG-Nachweis oder Ihren Schwerbehindertenausweis beizulegen.
Oder nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf.

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