Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
für den Verkauf von Endgeräten gelten die gesetzlichen Regelungen entsprechend dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Danach beträgt die geltende Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Übergabe der Kaufsache. Danach ist ein Anspruch regelmäßig verjährt.
Der Nachweis des Gewährleistungsanspruches ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, Rechnung) zu erbringen. Festgestellte Mängel sind der Telekom Deutschland GmbH unverzüglich mitzuteilen.
Im Mangelfall steht Ihnen als Kunde zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines Ersatzgerätes im Austausch. Ausgetauschte Geräte gehen in das Eigentum der Telekom Deutschland GmbH über. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung können Sie entweder Minderung des Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der Mangel von der Telekom Deutschland GmbH zu vertreten ist, Schadensersatz verlangen.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn Sie als Kunde, oder nicht autorisierte Dritte, in das Gerät eingegriffen haben. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie durch höhere Gewalt (z. B. Überspannungsschäden) entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung. Der Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen oder wieder aufladbare Akkus, fällt auch nicht unter die Gewährleistung.
Wird ein anerkannter gewährleistungspflichtiger Mangel vom Service der Telekom behoben, entstehen Ihnen keine Kosten. Die Fracht- und Versandkosten gehen dabei zu Lasten der Telekom Deutschland GmbH.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Technische Kundenberatung unter der Rufnummer 0180 5 1990. (Festnetz 0,14 €/Min., Mobilfunk max. 0,42 €/Min).
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