Grundsätzlich sind Sie für alle Inhalte, die auf Ihrer Homepage veröffentlicht werden, verantwortlich – egal, ob diese von Ihnen selbst erstellt wurden oder von den Besuchern Ihrer Homepage. Sie sollten deshalb in regelmäßigen Abständen die Beiträge, die andere in Ihrem Gästebuch oder Blog hinterlassen, prüfen und anstößige Inhalte löschen oder gar nicht erst veröffentlichen. Falls Sie Ihren Blog nur in unregelmäßigen Abständen lesen, empfehlen wir Ihnen, Beiträge anderer erst nach Prüfung zu veröffentlichen. Dazu haben Sie die Möglichkeit, sich per E-Mail benachrichtigen zu lassen, falls jemand einen Beitrag publizieren möchte und diesen dann manuell freizuschalten.
Nachfolgend werden die wesentlichen Regelungen zur Einstellung von Inhalten im Detail aufgeführt:
Der Besitzer einer Homepage (nachfolgend Besitzer) ist für die Inhalte, welche über seinen Internetzugang im Internet eingestellt oder in irgendeiner Weise verbreitet werden, gegenüber der Deutschen Telekom AG und Dritten selbst verantwortlich, insbesondere für deren Rechtmäßigkeit. Der Besitzer hat insbesondere die nachfolgenden Regelungen zu beachten:
Die vom Besitzer eingestellten Inhalte dürfen keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten enthalten oder auf solche verweisen. Hierzu zählen insbesondere Informationen und Darstellungen, die
|
Der Besitzer wird außerdem Inhalte, die
nur anbieten, hierzu Zugang verschaffen oder bewerben, wenn er sicherstellt, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Diese Voraussetzung wird derzeit nur für solche Inhalte als erfüllt betrachtet, die in einer geschlossenen Benutzergruppe angeboten werden. Es muss also ein verlässliches Altersverifikationssystem die Verbreitung an oder den Zugriff durch Minderjährige verhindern. |
Inhalte, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, insbesondere solche, die nach dem Jugendschutzgesetz für Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht freigegeben sind oder die im Wesentlichen inhaltsgleich sind mit Angeboten, die nach dem Jugendschutzgesetz für Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht freigegeben sind (relatives Verbot i. S. d. § 5 Abs. 1, 2 JMStV), wird der Kunde nur anbieten, wenn er
|
Der Besitzer hat seine Inhalte, die ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind mit bespielten Videokassetten und mit anderen zur Weitergabe geeigneten, für die Wiedergabe auf oder das Spielen an Bildschirmgeräten mit Filmen oder Spielen programmierten Datenträgern (Bildträgern), die nach § 12 des JuSchG gekennzeichnet oder für die jeweilige Altersstufe freigegeben sind, gemäß § 12 JMStV zu kennzeichnen. |
Der Besitzer hat darüber hinaus die Werbegestaltungsvorgaben des 6 JMStV einzuhalten. |
Die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter sind zu beachten. |
Inhalte, welche Leistungen oder Waren zum Gegenstand haben, für die nach den allgemeinen Gesetzen eine besondere behördliche Erlaubnis notwendig ist, dürfen nur dann eingestellt werden, wenn Sie im Besitz einer dafür gültigen Erlaubnis ist. |
Bei Verstößen gegen die oben aufgeführten Pflichten sowie bei begründeten erheblichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der eingestellten Inhalte ist die Deutsche Telekom AG berechtigt, den jeweiligen Dienst unter Ausschluss von eventuellen Schadensersatzansprüchen des Kunden unverzüglich zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten monatlichen Preise zu zahlen.
Impressumspflicht:
Für Homepages besteht eine Impressumspflicht nach TMG. Der Besitzer einer Homepage ist grundsätzlich selbst für die Einbindung eines Impressums verantwortlich. Da sich die notwendigen Angaben für das Impressum aus dem Inhalt der Homepage ergeben, können wir kein automatisches Impressum für Sie generieren.
Um die Transparenz der Verantwortlichen dennoch zu gewährleisten, wird eine automatische Informationsseite erstellt, die aber nur Minimalangaben der Homepage-Inhaber (Name, Anschrift, Land) enthält. Die Info-Seite kann jederzeit über einen Browser durch Eingabe Ihrer Homepage-Adresse bzw. Domain und dem Zusatz _reginfo.html aufgerufen werden:
Beispiel: www.wunschname.homepage.t-online.de/_reginfo.html






