Ich biete den Besuchern meiner Homepage die Möglichkeit, selbst etwas zu publizieren (z. B. in meinem Blog). Bin ich für diese Inhalte mit verantwortlich?

Grundsätzlich sind Sie für alle Inhalte, die auf Ihrer Homepage veröffentlicht werden, verantwortlich – egal, ob diese von Ihnen selbst erstellt wurden oder von den Besuchern Ihrer Homepage. Sie sollten deshalb in regelmäßigen Abständen die Beiträge, die andere in Ihrem Gästebuch oder Blog hinterlassen, prüfen und anstößige Inhalte löschen oder gar nicht erst veröffentlichen. Falls Sie Ihren Blog nur in unregelmäßigen Abständen lesen, empfehlen wir Ihnen, Beiträge anderer erst nach Prüfung zu veröffentlichen. Dazu haben Sie die Möglichkeit, sich per E-Mail benachrichtigen zu lassen, falls jemand einen Beitrag publizieren möchte und diesen dann manuell freizuschalten.

Nachfolgend werden die wesentlichen Regelungen zur Einstellung von Inhalten im Detail aufgeführt:

Der Besitzer einer Homepage (nachfolgend Besitzer) ist für die Inhalte, welche über seinen Internetzugang im Internet eingestellt oder in irgendeiner Weise verbreitet werden, gegenüber der Deutschen Telekom AG und Dritten selbst verantwortlich, insbesondere für deren Rechtmäßigkeit. Der Besitzer hat insbesondere die nachfolgenden Regelungen zu beachten:

Die vom Besitzer eingestellten Inhalte dürfen keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten enthalten oder auf solche verweisen. Hierzu zählen insbesondere Informationen und Darstellungen, die

  • zur Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt (§§ 130, 130a, 131 StGB),

  • den Krieg verherrlichen,

  • Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen,

  • pornografisch sind und Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen, oder

  • in den Teilen B und D der Liste nach § 18 des JuSchG aufgenommen sind oder mit einem in dieser Liste aufgenommenen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind (absolutes Verbot i.S.d. § 4 Abs. 1 JMStV).

Der Besitzer wird außerdem Inhalte, die

  • in sonstiger Weise pornografisch sind,

  • in den Teilen A und C der Liste nach § 18 des JuSchG aufgenommen sind oder mit einem in dieser Liste aufgenommenen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind, oder

  • offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsform des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden (relatives Verbot i. S. d. § 4 Abs. 2 JMStV),

nur anbieten, hierzu Zugang verschaffen oder bewerben, wenn er sicherstellt, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Diese Voraussetzung wird derzeit nur für solche Inhalte als erfüllt betrachtet, die in einer geschlossenen Benutzergruppe angeboten werden. Es muss also ein verlässliches Altersverifikationssystem die Verbreitung an oder den Zugriff durch Minderjährige verhindern.

Inhalte, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, insbesondere solche, die nach dem Jugendschutzgesetz für Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht freigegeben sind oder die im Wesentlichen inhaltsgleich sind mit Angeboten, die nach dem Jugendschutzgesetz für Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht freigegeben sind (relatives Verbot i. S. d. § 5 Abs. 1, 2 JMStV), wird der Kunde nur anbieten, wenn er

  • durch technische Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert,

  • die Zeit, in der die Angebote verbreitet werden, so wählt, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen,

  • die Angebote für ein als geeignet anerkanntes Jugendschutzprogramm programmiert oder es dem Angebot vorschaltet.

Der Besitzer hat seine Inhalte, die ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind mit bespielten Videokassetten und mit anderen zur Weitergabe geeigneten, für die Wiedergabe auf oder das Spielen an Bildschirmgeräten mit Filmen oder Spielen programmierten Datenträgern (Bildträgern), die nach § 12 des JuSchG gekennzeichnet oder für die jeweilige Altersstufe freigegeben sind, gemäß § 12 JMStV zu kennzeichnen.

Der Besitzer hat darüber hinaus die Werbegestaltungsvorgaben des 6 JMStV einzuhalten.

Die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter sind zu beachten.

Inhalte, welche Leistungen oder Waren zum Gegenstand haben, für die nach den allgemeinen Gesetzen eine besondere behördliche Erlaubnis notwendig ist, dürfen nur dann eingestellt werden, wenn Sie im Besitz einer dafür gültigen Erlaubnis ist.



Bei Verstößen gegen die oben aufgeführten Pflichten sowie bei begründeten erheblichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der eingestellten Inhalte ist die Deutsche Telekom AG berechtigt, den jeweiligen Dienst unter Ausschluss von eventuellen Schadensersatzansprüchen des Kunden unverzüglich zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten monatlichen Preise zu zahlen.

Impressumspflicht:

Für Homepages besteht eine Impressumspflicht nach TMG. Der Besitzer einer Homepage ist grundsätzlich selbst für die Einbindung eines Impressums verantwortlich. Da sich die notwendigen Angaben für das Impressum aus dem Inhalt der Homepage ergeben, können wir kein automatisches Impressum für Sie generieren.

Um die Transparenz der Verantwortlichen dennoch zu gewährleisten, wird eine automatische Informationsseite erstellt, die aber nur Minimalangaben der Homepage-Inhaber (Name, Anschrift, Land) enthält. Die Info-Seite kann jederzeit über einen Browser durch Eingabe Ihrer Homepage-Adresse bzw. Domain und dem Zusatz _reginfo.html aufgerufen werden:
Beispiel: www.wunschname.homepage.t-online.de/_reginfo.html

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