Wer muss den Domainwechsel in Auftrag geben?

Für einen Domainwechsel sind zwei Unterschriften erforderlich: Einmal genehmigt der bei der Registrierungsbehörde (z. B. DENIC bei DE-Domains) eingetragene Domaininhaber oder auch der administrative Ansprechpartner den Transfer.

Außerdem muss der Besitzer des Homepage-Produktes, auf das die Domain übertragen wird, gegenzeichnen. Nur wenn beide Unterschriften geleistet wurden, kann der KK-Antrag bearbeitet werden.

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