Das Altersverifikationssystem (AVS) wurde ersetzt durch Jugendschutzsystem NetGate. Kunden, die bereits die Anmeldung für AVS abgeschlossen hatten, wurden automatisch für NetGate freigeschaltet und müssen sich nicht erneut anmelden. Die AVS PIN wurde ebenfalls übernommen und heißt jetzt Erwachsenen-PIN. Dabei hat sich lediglich die Bezeichnung geändert, die vier Zahlen der PIN blieben unverändert. Wenn Sie also zur Eingabe Ihrer Erwachsenen-PIN aufgefordert werden, geben Sie einfach Ihre bisherige AVS PIN ein.
Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote im Menübereich "Video" (z. B. bei Videoload) mit einer Altersstufe ab 18 Jahren und spezielle Angebote für Erwachsene sind durch das Jugendschutzsystem NetGate geschützt. Der Zugriff auf mit NetGate geschützte Inhalte ist nur volljährigen, natürlichen Personen möglich, die den Anmeldeprozess für das Jugendschutzsystem NetGate durchlaufen haben. Die Altersprüfung wird durch das deutsche Jugendschutzgesetz vorgeschrieben.






