Die AVS PIN wurde ersetzt durch die Erwachsenen-PIN. Dabei hat sich lediglich die Bezeichnung geändert, die vier Zahlen der PIN blieben unverändert. Wenn Sie also zur Eingabe Ihrer Erwachsenen-PIN aufgefordert werden, geben Sie einfach Ihre bisherige AVS PIN ein.
Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote im Menübereich "Video" (z. B. bei Videoload) mit einer Altersstufe ab 18 Jahren und spezielle Angebote für Erwachsene sind durch das Jugendschutzsystem NetGate geschützt. Der Zugriff auf mit NetGate geschützte Inhalte ist nur volljährigen, natürlichen Personen möglich, die den Anmeldeprozess für das Jugendschutzsystem NetGate durchlaufen haben. Die Altersprüfung wird durch das deutsche Jugendschutzgesetz vorgeschrieben.






