Zur Sperre eines Anschlusses ist die Telekom berechtigt, wenn trotz einer zugesandten Mahnung kein Zahlungseingang erfolgt. Sperren an einem Anschluss können auch auf Kundenwunsch eingerichtet werden, wenn z. B. bestimmte kostenpflichtige Rufnummern nicht erreichbar sein sollen.
Eine weitere Art der Sperre ist das Blockieren einzelner Internet-Dienste bei technischen Problemen oder im Missbrauchsfall.
Eine weitere Art der Sperre ist das Blockieren einzelner Internet-Dienste bei technischen Problemen oder im Missbrauchsfall.
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